ernährungstraining
Rechtliche Hinweise
Als Diplom. Ernährungstrainerin und zertifizierte Ernährungsmentaltrainerin bringe ich dir methodisch und didaktisch aufbereitetes Wissen in ernährungsbezogenen Fragen auf der Basis von fundierten allgemein gültigen Erkenntnissen näher, bereite Informationen für dich auf, begleite dich auf Ihrem Weg zu einem gesunden Lebensstil und unterstütze dich beim Erreichen Ihrer persönlichen Ziele.
Meine Tätigkeit liegt in der Prävention und meine gelieferten Informationen stellen keine Behandlung, Beratung oder Therapie zur Linderung oder Heilung von Krankheiten dar und sollen von meinen Klienten/innen auch als solche nicht verstanden werden.
Ich biete Ernährungstrainings in Form von Vorträgen, Workshops, Gruppen- und Einzeltrainings und Onlinekursen an und gebe dir Anregungen zur bewussten Lebensmittelauswahl.
Im Rahmen eines 1:1 Trainings kommt das Führen eines 7-Tage Ernährungsprotokolls zum Einsatz. Dies dient einzig und alleine als Hilfestellung um mir einen Überblick über deine Essgewohnheiten zu verschaffen und nicht um eine Erkrankung festzustellen, zu bewerten oder zu heilen.
Ein/e Ernährungstrainer/in ist nicht dazu ausgebildet Krankheiten zu behandeln. Ich stelle keine medizinische, psychotherapeutische oder klinisch-psychologische Diagnosen. Ebenso ist die Erstellung von krankheitsbegleitenden Diätplänen kein Bestandteil meines Angebotes. Ein Ernährungstraining ersetzt weder Ärzte, Ernährungswissenschaftler noch Diätologen. Ich greife somit nicht in das Berufsbild von DiätologInnen und ÄrztInnen ein!
Der Erfolg eines Ernährungstrainings liegt zum großen Teil außerhalb des Einflussbereiches eines Ernährungstrainers und hängt wesentlich von der Mitarbeit und Motivation des/der Auftraggebers/in ab. Ein Ernährungstraining kann somit als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnet werden.
Unterscheidung Ernährungstrainer/Ernährungsberater
Ernährungstraining fällt nicht unter den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung und stellt auch keinen gesetzlichen Ausübungsvorbehalt der Lebens- und Sozialberater dar. Die Tätigkeit des „Ernährungstrainers“ liegt im Vermitteln von allgemein gültigem Ernährungswissen und demonstriert die praktische Umsetzung einer gesunden Ernährungsweise, deren Verantwortung beim Klienten oder der Klientin liegt.
Die Bezeichnung „Ernährungsberater“ ist in Österreich Ernährungswissenschaftlern vorbehalten. In Deutschland gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen.
Ernährungsberater sind zusätzlich dazu befugt, auch kranke Personen zu betreuen und sind für das Eintreten eines bestimmten Erfolges verantwortlich.